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Ein wichtiger Schritt

EditorialChristian Haider, Martin UlrichRZ 2015, 73 Heft 4 v. 15.4.2015

Gehaltskürzungen abgewehrt! – so könnte, auf den Punkt gebracht, die Arbeit der Standesvertretungen in den letzten Monaten in zwei Worten beschrieben werden. Ein Gesetzesentwurf, der innerhalb weniger Tage ohne Begutachtung und trotz intensiver Proteste mit dem Ziel beschlossen wurde, die Anrechnung der Vordienstzeiten europarechtskonform zu regeln, führte zu einer Gehaltskürzung für alle Bundesbediensteten, von der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in besonderem Ausmaß betroffen waren. Nach der Zusage der Frau Staatssekretärin Mag. Sonja Steßl am 26.01.2015, dieses Gesetz so zu reformieren, dass es zu keinen Verlusten kommt, folgten Wochen intensiver Verhandlungen zwischen der Gewerkschaft öffentlicher Dienst und dem Bundeskanzleramt sowie dem Finanzministerium, in die die Bundesvertretung Richter und Staatsanwälte in der GÖD – weit über die berufsgruppenbezogenen Verhandlungen hinaus – eingebunden war. Von der Dienstgeberseite wurde stets betont, dass ausschließlich ein europarechtskonformes, diskriminierungsfreies System geschaffen werden soll und dabei Gehaltskürzungen zu Lasten der Bediensteten nicht beabsichtigt wären. Wir haben anhand unzähliger Einzelfälle belegt, dass das Gesetz, so wie es beschlossen wurde, bei allen Richterinnen, Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten zu erheblichen Verlusten führt, und zwar keineswegs nur zu Verlusten von wenigen Euro, wie dies teilweise in den Medien kolportiert wurde.

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