vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zivilsachen § 64 ZPO (RZ 2015/8)

EntscheidungenZivilsachenRZ 2015/8RZ 2015, 67 Heft 3 v. 15.3.2015

§ 64 ZPO:

Der dem Beklagten im Titelverfahren beigegebene Verfahrenshelfer umfasst nicht die Vertretung im anschließenden Exekutionsverfahren, das auf die Hereinbringung der titulierten Forderung gerichtet ist.

OGH 21.5.2014, 3 Ob 45/14k
(LG Steyr, 1 R 108/13w; BG Steyr, 12 E 1430/09z)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!