Auf einen Blick:
Die B-VG-Novelle BGBl. I Nr. 114/2013 ermöglicht ab 1. Jänner 2015 auch Parteien einer von einem ordentlichen Gericht in erster Instanz entschiedenen Rechtssache unter bestimmten Voraussetzungen, einen Antrag auf Normenkontrolle durch den Verfassungsgerichtshof zu stellen.