Auf einen Blick:
Am 12.12.2012 verabschiedeten das Europäische Parlament und der Rat eine Neufassung der EuGVVO als Verordnung (EuGVVO neu, Regulation Brussels I recast oder auch Brüssel Ia-Verordnung)1). Die EuGVVO trat am 9.1.2013 formell in Kraft und gilt seit dem 10. Jänner 2015. Im Folgenden werden drei praxisrelevante Änderungen dargestellt, nämlich die Neuerungen bei Gerichtsstandsvereinbarungen, die Zuständigkeit bei Drittstaatsachverhalten sowie die Abschaffung des Exequaturverfahrens.