§ 33 UbG
Mangels gesetzlicher Grundlage darf ein Mitarbeiter eines von der Krankenanstalt beauftragten Sicherheitsdienstes keine Pflegemaßnahmen wie das Festhalten eines Kranken setzen.
E 17.9.2014, 7 Ob 119/14x (RS0129749)
§ 33 UbG
Mangels gesetzlicher Grundlage darf ein Mitarbeiter eines von der Krankenanstalt beauftragten Sicherheitsdienstes keine Pflegemaßnahmen wie das Festhalten eines Kranken setzen.
E 17.9.2014, 7 Ob 119/14x (RS0129749)