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Entscheidungen in Übersicht EÜ13 (RZ 2015, 41)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2015, 41 Heft 2 v. 15.2.2015

§ 405 ZPO, § 611 Abs 2 Z 3 ZPO

Auch das Überschreiten des Rechtsschutzbegehrens erfüllt den Tatbestand des § 611 Abs 2 Z 3 ZPO. Dies wäre – wie nach § 405 ZPO – anzunehmen, wenn das Schiedsgericht dem Schiedskläger mehr oder etwas anderes zuspricht als beantragt.

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