Art 5 lit a HAÜ int Adoption
Eine Auslandsadoption ist von den inländischen Behörden ipso iure anzuerkennen, wenn eine Bescheinigung über das gesamte nach den Art 14 ff HAÜ geforderte Überprüfungsverfahren vorliegt.
E 17.7.2014, 4 Ob 45/14t (RS0129656)