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Gebärdensprache: Besonderheiten im zivilgerichtlichen Verfahren

WissenschaftBarbara Kloiber*)*)Dr. Barbara Kloiber, Leiterin der Abteilung für Zivilverfahrensrecht im BMJ.RZ 2015, 26 Heft 2 v. 15.2.2015

Auf einen Blick:

Mit der ZVN 2009 wurden in § 73a ZPO die Regelungen über die Gebärdensprache neu gestaltet. Im folgenden Artikel werden die Besonderheiten, die mit der Beiziehung eines Gebärdensprachdolmetschers im Verhältnis zum "sonstigen" Dolmetscher verbunden sind, dargestellt.

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