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Entscheidungen in Übersicht EÜ197 (RZ 2015, 269)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2015, 269 Heft 12 v. 15.12.2015

§ 31a JN

Die vereinfachte Delegierung (Delegation) nach § 31a Abs 1 JN geht der Delegierung aus Zweckmäßigkeitserwägungen nach § 31 JN vor. Eine Delegierung nach § 31a JN ist auch dann zulässig, wenn das "übereinstimmende Beantragen" der Parteien zeit-

Seite 269


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