vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wie böse muss der Listige sein?

WissenschaftJürgen Exner*)*)Dr. Jürgen Exner, Richter des Handelsgerichts Wien.RZ 2015, 255 Heft 12 v. 15.12.2015

Auf einen Blick:

§ 870 ABGB knüpft an die "List" tiefgreifende Rechtsfolgen, bleibt aber jede Definition schuldig. Dieser Beitrag widmet sich zwei Einzelfragen zur arglistigen Täuschung: Welche Anforderungen sind an die innere Tatseite des Täuschenden zu stellen und wie können diese inneren Vorgänge im Zivilprozess festgestellt werden?

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!