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Diskriminierung beenden – Jetzt!

EditorialChristian HaiderRZ 2015, 249 Heft 12 v. 15.12.2015

Erst vor wenigen Wochen lautete eine Schlagzeile, dass das Pensionsantrittsalter im Bundesdienst auf durchschnittlich 60,9 Jahre gestiegen ist, während ASVG-Versicherte im Schnitt um 1,4 Jahre früher in Pension gehen. Bei Richterinnen und Richtern liegt das durchschnittliche Pensionsantrittsalter schon jetzt bei 63 Jahren und ist somit unter allen Berufsgruppen des Bundes das höchste, wie man der Homepage des Bundeskanzleramtes entnehmen kann. Regelmäßig werden Diskussionen über eine generelle Anhebung des Pensionsalters und über individuelle Möglichkeiten, freiwillig länger zu arbeiten, geführt. Dass das tatsächliche durchschnittliche Pensionsantrittsalter möglichst nahe an das gesetzliche Pensionsantrittsalter herankommen soll, wird stets als Ziel definiert. Die Beamtenstaatssekretärin Mag.a Sonja Steßl ist vor einigen Tagen mit der Forderung an die Öffentlichkeit getreten, das Pensionsmonitoring für den öffentlichen Dienst gesetzlich zu verankern. Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter soll getrennt nach Pensionsarten, Berufsgruppen und Geschlecht dargestellt werden und sollen auf Basis dieser Zahlen Maßnahmen gesetzt werden.

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