§ 228 ZPO, § 393a ZPO
Ein Zwischenurteil zur Verjährung gemäß § 393a ZPO kommt auch bei einem Feststellungsbegehren über das Bestehen einer Schadenersatzpflicht in Betracht.
E 21.5.2015, 1 Ob 81/15s (RS0130163)
§ 228 ZPO, § 393a ZPO
Ein Zwischenurteil zur Verjährung gemäß § 393a ZPO kommt auch bei einem Feststellungsbegehren über das Bestehen einer Schadenersatzpflicht in Betracht.
E 21.5.2015, 1 Ob 81/15s (RS0130163)