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Entscheidungen in Übersicht EÜ170 (RZ 2015, 241)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2015, 241 Heft 11 v. 15.11.2015

§ 104a Abs 1 AußStrG 2005

Voraussetzung für die Bestellung eines Kinderbeistands ist gemäß § 104a Abs 1 Satz 1 AußStrG ein gerichtsanhängiges Obsorge- oder Kontaktrechtsverfahren. Im Vorfeld und ohne ein solches Verfahren kommt die Bestellung eines Kinderbeistands auch "als vorläufige Maßnahme" von vornherein nicht in Betracht.

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