§ 16 Abs 2 WEG
Die Ausübung der Tagesmutter(vater)schaft in einer selbst bewohnten Eigentumswohnung ist keine genehmigungsbedürftige Widmungsänderung im Sinn des § 16 Abs 2 WEG. Auch eine Überschreitung der behördlich zugelassenen Höchstanzahl an betreuten Kindern bewirkt nicht, dass dadurch die Wohnung in eine Betriebsstätte umgewidmet würde.