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Entscheidungen in Übersicht EÜ168 (RZ 2015, 241)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2015, 241 Heft 11 v. 15.11.2015

§ 16 Abs 2 WEG

Die Ausübung der Tagesmutter(vater)schaft in einer selbst bewohnten Eigentumswohnung ist keine genehmigungsbedürftige Widmungsänderung im Sinn des § 16 Abs 2 WEG. Auch eine Überschreitung der behördlich zugelassenen Höchstanzahl an betreuten Kindern bewirkt nicht, dass dadurch die Wohnung in eine Betriebsstätte umgewidmet würde.

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