§ 364a ABGB, § 364 Abs 2 ABGB, § 24 Abs 5 BStG
Immissionen, die bei Bauarbeiten im Zuge der Errichtung einer Bundesstraße entstehen, aber durch die behördlichen Genehmigungen nicht gedeckt sind, sind somit von § 24 Abs 5 BStG nicht erfasst und können unter den Voraussetzungen des § 364 Abs 2 ABGB untersagt werden.