§ 26 Abs 6 BWG idF vor BGBl I 183/2013
Die Haftrücklage muss vor der Beschlussfassung über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 182 ff AktG) nicht aufgelöst werden.
Beisatz: Ausdrücklich gegenteilig zu 2 Ob 84/13m. (T1)
§ 26 Abs 6 BWG idF vor BGBl I 183/2013
Die Haftrücklage muss vor der Beschlussfassung über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 182 ff AktG) nicht aufgelöst werden.
Beisatz: Ausdrücklich gegenteilig zu 2 Ob 84/13m. (T1)