§ 182 AktG, § 183 AktG
Die Rechtsfolge der Gesetzwidrigkeit einer nicht entsprechend § 183 AktG durchgeführten vereinfachten Kapitalherabsetzung ist nicht die Nichtigkeit, sondern die bloße Anfechtbarkeit.
E 27.4.2015, 6 Ob 90/14z (RS0130088)
§ 182 AktG, § 183 AktG
Die Rechtsfolge der Gesetzwidrigkeit einer nicht entsprechend § 183 AktG durchgeführten vereinfachten Kapitalherabsetzung ist nicht die Nichtigkeit, sondern die bloße Anfechtbarkeit.
E 27.4.2015, 6 Ob 90/14z (RS0130088)