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Entscheidungen in Übersicht EÜ129 (RZ 2015, 211)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2015, 211 Heft 10 v. 15.10.2015

§ 302 StGB

Bei Missbrauch der Amtsgewalt handelt es sich um ein Sonderdelikt. Nur ein Beamter kann unmittelbarer Täter sein. Nichtbeamte können sich an der strafbaren Handlung ausschließlich als Bestimmungs- oder Beitragstäter gemäß § 12 (zweiter oder dritter Fall), § 14 Abs 1 zweiter Satz StGB beteiligen.

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