§ 18 Abs 1 WEG
Die Rechtsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft ist – abgesehen von den (ansonsten nicht gesondert regelungsbedürftigen) Fällen des § 18 Abs 2 WEG 2002 – nicht durch Rechtsgeschäft erweiterbar.
E 28.4.2015, 5 Ob 226/14t (RS0130071)
§ 18 Abs 1 WEG
Die Rechtsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft ist – abgesehen von den (ansonsten nicht gesondert regelungsbedürftigen) Fällen des § 18 Abs 2 WEG 2002 – nicht durch Rechtsgeschäft erweiterbar.
E 28.4.2015, 5 Ob 226/14t (RS0130071)