Ziel des European Network of Councils for the Judiciary (ENCJ)1) ist die gemeinsame Standpunktfindung in grundsätzlichen Justizfragen (wie etwa Unabhängigkeit der Rechtsprechung im Spannungsverhältnis einer Rechenschaftspflicht der Justiz gegenüber den Bürger/innen; Vertrauen der Öffentlichkeit in die Justiz, Richterrolle, Qualitätsmanagement, Fragen der Geschäftsverteilung etc). In regelmäßigen Arbeitsgruppensitzungen werden die unterschiedlichen Standpunkte moderiert und koordiniert, wobei nationalen Sonderkonstellationen (auch der Beobachterstaaten) Rechnung getragen wird und daraus resultierende Standpunkte Berücksichtigung finden.