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ENCJ-Mindeststandards für Disziplinarverfahren von Richter/innen

WissenschaftRuth Straganz-Schröfl*)*)MMag. Ruth Straganz-Schröfl, Richterin des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien, dienstzugeteilt dem BMJ, Abteilung Personalangelegenheiten Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte; Obfrau der Fachgruppe Verfassungs- und Dienstrecht, Vorsitzende des AK Verfassungsrecht, Richterliche Unabhängigkeit, Dienstrecht.RZ 2015, 206 Heft 10 v. 15.10.2015

Ziel des European Network of Councils for the Judiciary (ENCJ)1)1)Das ENCJ umfasst 22 Mitglieder und 15 Beobachter (darunter Österreich); Homepage: http://www.encj.eu ist die gemeinsame Standpunktfindung in grundsätzlichen Justizfragen (wie etwa Unabhängigkeit der Rechtsprechung im Spannungsverhältnis einer Rechenschaftspflicht der Justiz gegenüber den Bürger/innen; Vertrauen der Öffentlichkeit in die Justiz, Richterrolle, Qualitätsmanagement, Fragen der Geschäftsverteilung etc). In regelmäßigen Arbeitsgruppensitzungen werden die unterschiedlichen Standpunkte moderiert und koordiniert, wobei nationalen Sonderkonstellationen (auch der Beobachterstaaten) Rechnung getragen wird und daraus resultierende Standpunkte Berücksichtigung finden.

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