vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungen in Übersicht EÜ77 (RZ 2014, 96)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2014, 96 Heft 4 v. 15.4.2014

Art 14.1.4. ERV-RVB ÖAMTC 2009

Ein Versicherungsfall im Sinn des Art 14.1.4. ERV-RVB ÖAMTC 2009 liegt nur dann vor, wenn ein bedeutender Sachschaden am Eigentum der versicherten Person an ihrem Wohnsitz infolge einer Straftat eines Dritten eintritt, der die Anwesenheit der versicherten Person erforderlich macht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!