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Entscheidungen in Übersicht EÜ62 (RZ 2014, 71)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2014, 71 Heft 3 v. 15.3.2014

§ 19a HeimAufG

Bei einer nachträglichen Überprüfung einer aufgehobenen Freiheitsbeschränkung beträgt die Rekursfrist gemäß § 19a Abs 3 HeimAufG auch für den Leiter der Einrichtung 14 Tage.

E 4.9.2013, 7 Ob 140/13h (RS0129050)

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