vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungen in Übersicht EÜ39 (RZ 2014, 20)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2014, 20 Heft 1 v. 15.1.2014

§ 263 StPO

§ 263 StPO ist immer dann anzuwenden, wenn der Angeklagte in der Hauptverhandlung einer von der verhandelten Anklage nicht erfassten Tat beschuldigt wird, auch wenn diese andere Tat der Staatsanwaltschaft bereits bekannt war. Der Verlust des Verfolgungsrechts mangels Ausdehnung der Anklage tritt allerdings nur hinsichtlich einer Tat ein, zu deren Verfolgung der Ankläger im Zeitpunkt der Hauptverhandlung berechtigt ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!