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Entscheidungen in Übersicht EÜ35 (RZ 2014, 20)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2014, 20 Heft 1 v. 15.1.2014

§ 281 Abs 1 Z 5a StPO

Wenn aus § 281 Abs 1 Z 5a StPO nur das angebliche Fehlen aktenkundiger Beweisergebnisse für die Schuld des Angeklagten, nicht aber gegen dessen Schuld sprechende Tatumstände releviert werden, gelangt die Tatsachenrüge nicht zu prozessförmiger Darstellung.

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