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Entscheidungen in Übersicht EÜ214 (RZ 2014, 281)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2014, 281 Heft 12 v. 15.12.2014

Art 89 B-VG

Da einem sofortigen Freispruch in der Sache nichts im Weg stand, hat der OGH auf die – zulässige – Normanfechtung verzichtet, um den Angeklagten aufgrund der damit zwangsläufig verbundenen Verzögerungen nicht mir für ihn selbst nutzlosen "Systemkosten" zu belasten.

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