§ 1333 Abs 2 ABGB
Eine Klausel widerspricht § 1333 Abs 2 ABGB, wenn pauschal ein Betrag von immerhin mindestens 20 EUR bis zu 60 EUR in Rechnung gestellt werden soll, ohne dass auf ein angemessenes Verhältnis zur betriebenen Forderung Bedacht genommen wird.