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Entscheidungen in Übersicht EÜ194 (RZ 2014, 279)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2014, 279 Heft 12 v. 15.12.2014

§ 890 Satz 2 ABGB, § 891 ABGB, § 38 IO

Besteht die anfechtbare Rechtshandlung in einer Zahlung, die einer Gläubigermehrheit iSd § 890 Satz 2 ABGB geleistet wurde, haften die Gläubiger als Anfechtungsgegner solidarisch für die Rückzahlung.

E 25.6.2014, 3 Ob 37/14h (RS0129545)

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