Auf einen Blick:
In Anbetracht der steigenden Anzahl von Fällen, die auf eine Haftung des Geschäftsführers einer GmbH aufgrund eines Vertragsabschlusses nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit gegründet sind, sollen in diesem Beitrag zwei Problemkreise behandelt werden, die sich in derartigen Konstellationen immer wieder stellen.