Als der Herr Bundesminister für Justiz Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Brandstetter anlässlich seines Amtsantrittes verkündete, das staatsanwaltschaftliche Weisungsrecht reformieren zu wollen, kam Freude und Hoffnung auf, dass sich in dieser in den letzten Jahren viel diskutierten, aber festgefahrenen Thematik endlich etwas bewegt. In Einklang mit internationalen Empfehlungen (z.B. Bordeaux Declaration des Konsultativrats der Europäischen Richter und des Konsultativrats der Europäischen Staatsanwälte im Rahmen des Europarats 2009 und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu den Artikeln 5 und 6 der EMRK) forderte Bundesminister Brandstetter nichts Geringeres als die Abschaffung der Weisungsmöglichkeit des Bundesministers und erhielt dafür breite Zustimmung auch in der Bevölkerung. Davon ist die nunmehr vorgeschlagene Lösung weit entfernt. Der Herr Bundesminister ist selbst ein gutes Beispiel dafür, wie schnell eine Situation entstehen kann, wo ein Rechtsprofessor, der auch als Verteidiger in Strafsachen tätig war, plötzlich als politische Weisungsspitze mit seinen ehemaligen Klienten konfrontiert wird. Er hat sofort reagiert und einen Weisungsbeirat eingerichtet, der in Fällen seiner Befangenheit zuständig wird und damit die schiefe Optik entschärfen soll. Eine grundsätzlich zu begrüßende Idee, wäre damit nicht schon von Anfang an die Gefahr der Schaffung eines Dauerprovisoriums verbunden gewesen.