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Die Entscheidung 12 Os 90/13x

WissenschaftRobert Riffel*)*)Mag. Robert Riffel, StA Klagenfurt.RZ 2014, 238 Heft 11 v. 15.11.2014

Auf einen Blick:

Der Gesetzgeber hat die Sachverständigenbestellung im Ermittlungsverfahren ab 1. Jänner 2015 neu geregelt.2)2)Vgl. § 104 Abs. 1 erster Satz iVm § 126 Abs. 5 StPO idnF StrafprozessrechtsänderungsG 2014, BGBl I 71/2014; JAB zu § 104 Abs. 1 und § 126 Abs. 5 StPO nF 203 BlgNR 25. GP , 3 (iwF kurz: JAB). Zudem wird der VfGH über einen Gesetzesprüfungsantrag des OGH3)3)11 Os 26/14d (im Anschluss an 17 Os 25/14a). über die Verfassungskonformität der bisher geltenden Bestimmungen der StPO zu entscheiden haben.

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