Auf einen Blick:
Der Gesetzgeber hat die Sachverständigenbestellung im Ermittlungsverfahren ab 1. Jänner 2015 neu geregelt. Zudem wird der VfGH über einen Gesetzesprüfungsantrag des OGH über die Verfassungskonformität der bisher geltenden Bestimmungen der StPO zu entscheiden haben.