§ 5 Abs 4 KBGG
Das in § 5 Abs 4 KBGG normierte Erfordernis der mindestens zweimonatigen Bezugsdauer regelt nur den Bezugswechsel zwischen den Eltern und soll eine unangemessen kurze Bezugsdauer eines Elternteils verhindern. Hingegen wird dadurch kein Mindestverbleib und keine Mindestbezugsdauer bei einer Pflegemutter festgelegt.