§ 140 ABGB, § 231 Abs 1 idF KindNamRÄG 2013 ABGB
Auch wenn eine In-vitro-Fertilisation nicht vom Anspruch auf Krankenbehandlung nach der gesetzlichen Sozialversicherung umfasst ist, können deren Kosten (Selbstbehalte) die Unterhaltsbemessungsgrundlage mindern, soweit ein pflichtbewusster Elternteil diese Aufwendungen getätigt hätte.