Auf einen Blick:
Der Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl schreibt vor, auch eigene Staatsbürger an andere EU-Mitgliedstaaten auszuliefern. Der Beitrag zeigt am Beispiel der österreichischen Umsetzung auf, wie sich die vom Rahmenbeschluss akzeptierten Ablehnungsgründe gezielt dazu nutzen lassen, die Auslieferung eigener Staatsbürger zu verweigern. Zugleich wird deutlich gemacht, dass auch im Rahmen der Auslieferung die Vorhersehbarkeit der Strafbarkeit gewahrt sein muss.