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Schutz eigener Staatsbürger vor Auslieferung

WissenschaftGudrun Hochmayr*)*)Prof. Dr. Gudrun Hochmayr, Europa-Universität Viadrina, Frankfurt (Oder).
Der Beitrag beruht auf einem Vortrag, den die Verfasserin am 18.10.2012 auf einer Tagung zum Thema "Auslieferung von eigenen Staatsangehörigen - Probleme in der Praxis der deutsch-polnischen Zusammenarbeit in Strafsachen" am Collegium Polonicum in Slubice gehalten hat. Siehe dazu den im Logos-Verlag, Berlin, erscheinenden Tagungsband, hrsg. von Malolepszy/Hochmayr/Nalewajko.
RZ 2013, 182 Heft 9 v. 1.9.2013

Auf einen Blick:

Der Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl schreibt vor, auch eigene Staatsbürger an andere EU-Mitgliedstaaten auszuliefern. Der Beitrag zeigt am Beispiel der österreichischen Umsetzung auf, wie sich die vom Rahmenbeschluss akzeptierten Ablehnungsgründe gezielt dazu nutzen lassen, die Auslieferung eigener Staatsbürger zu verweigern. Zugleich wird deutlich gemacht, dass auch im Rahmen der Auslieferung die Vorhersehbarkeit der Strafbarkeit gewahrt sein muss.

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