§ 87 StPO, § 88 Abs 4 StPO
Die Bekanntmachung eines Beschlusses ohne Rechtsmittelbelehrung an die Staatsanwaltschaft löst ihr gegenüber trotzdem den Lauf der Beschwerdefrist aus.
E 11.12.2012, 11 Os 114/12t, 11 Os 115/12i (RS0128397)
§ 87 StPO, § 88 Abs 4 StPO
Die Bekanntmachung eines Beschlusses ohne Rechtsmittelbelehrung an die Staatsanwaltschaft löst ihr gegenüber trotzdem den Lauf der Beschwerdefrist aus.
E 11.12.2012, 11 Os 114/12t, 11 Os 115/12i (RS0128397)