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Schiedssprüche aus erstinstanzlicher Sicht

WissenschaftMichael Nueber, Mariana Boltz*)*)Dr. Michael Nueber, Associate bei der Schönherr Rechtsanwälte GmbH, Schwerpunkt Arbitration (m.nueber@schoenherr.eu ).
Mag. Mariana Boltz, Richterin am Handelsgericht Wien, Schwerpunkt Zivil- und Unternehmensrecht (mariana.boltz@justiz.gv.at ).
RZ 2013, 168 Heft 7 und 8 v. 1.8.2013

Auf einen Blick:

Ab dem 01.01.2014 wird durch das SchiedsRÄG 2013 der Instanzenzug für Aufhebungsklagen gegen Schiedssprüche auf den OGH als erste und einzige Instanz verkürzt. Dennoch werden erstinstanzliche Gerichte auch weiterhin mit schiedsrechtlichen Fragestellungen zu tun haben, sei es im Zuge von Aufhebungsverfahren, noch bis zum Inkrafttreten der neuen Regelungen, oder weiterhin, zeitlich unbeschränkt, im Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren.

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