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Strafsachen § 179a Abs 2 StVG (RZ 2013/12)

EntscheidungenStrafsachenRZ 2013/12RZ 2013, 177 Heft 7 und 8 v. 1.8.2013

§ 179a Abs 2 StVG:

Der - auf die Zukunft gerichtete - Ausspruch nach § 179a Abs 2 letzter Satz StVG unterliegt der clausula rebus sic stantibus.

Durch die Erweiterung des Katalogs der in § 179a Abs 2 StVG genannten Therapiemaßnahmen um die Aufenthalte in sozialtherapeutischen Wohneinrichtungen sollte nur eine "gesetzliche Klarstellung" im Sinne der Judikatur erzielt werden.

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