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Entscheidungen in Übersicht EÜ151 (RZ 2013, 143)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2013, 143 Heft 6 v. 1.6.2013

§ 69 Abs 1 VersVG, § 18 WEG 2002

Der Abschluss von Versicherungsverträgen gehört zu den Angelegenheiten der ordentlichen Verwaltung der Liegenschaft. Die Eigentümergemeinschaft ist Versicherungsnehmerin, die einzelnen Wohnungseigentümer sind Versicherte.

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