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Entscheidungen in Übersicht EÜ145 (RZ 2013, 143)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2013, 143 Heft 6 v. 1.6.2013

§ 439a UGB

Mit § 439a HGB (nunmehr UGB) wurde allein die Beförderung im Straßengüterverkehr für innerösterreichische Transporte, nicht jedoch die Haftung der Frachtführer schlechthin - also nicht auch dann, wenn gar keine Beförderung von Gütern auf der Straße erfolgt - den Regeln der CMR unterstellt.

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