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Entscheidungen in Übersicht EÜ146 (RZ 2013, 143)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2013, 143 Heft 6 v. 1.6.2013

§ 6 Abs 1 VersVG, § 6 Abs 1a VersVG, § 6 Abs 2 VersVG, § 6 Abs 3 VersVG, § 187 Abs 1 VersVG

§ 6 Abs 1 bis 3 VersVG kann in der Kreditversicherung nach § 187 VersVG abbedungen werden.

Beisatz: § 187 VersVG erklärt nicht die zwingenden Vorschriften selbst für unanwendbar, sondern nur die Beschränkung der Vertragsfreiheit. Das heißt, für die in § 187 VersVG genannten Versicherungszweige sind zwingende Vorschriften nicht für unanwendbar, sondern für abdingbar erklärt (7 Ob 21/11f). (T1)

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