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Entscheidungen in Übersicht EÜ138 (RZ 2013, 142)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2013, 142 Heft 6 v. 1.6.2013

§ 9 Abs 1 RPflG

Ob der Richter von seinem Recht nach § 9 Abs 1 RPflG Gebrauch machen will, ist in sein freies Ermessen gestellt. Den Verfahrensparteien wird damit kein Recht auf eine Entscheidung durch den Richter anstelle des Rechtspflegers und somit keine Wahl des zuständigen Organs eingeräumt.

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