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Entscheidungen in Übersicht EÜ111 (RZ 2013, 139)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2013, 139 Heft 6 v. 1.6.2013

§ 2 Z 4 ZustellG

Hält sich ein im Ausland wohnhafter und dort berufstätiger Arzt nur fallweise, nämlich ein- bis zweimal monatlich zu Untersuchungszwecken in einer inländischen (Gruppen-) Ordination auf, fehlt es an der für eine Abgabestelle iSd § 2 Z 4 ZustG erforderlichen Voraussetzung einer dort regelmäßigen Anwesenheit zur Verrichtung von Arbeiten (Ablehnung von 6 Ob 99/07p).

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