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Entscheidungen in Übersicht EÜ106 (RZ 2013, 138)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2013, 138 Heft 6 v. 1.6.2013

§ 215a ABGB, § 9 UVG

Verzieht der unterhaltsvorschussberechtigte Konventionsflüchtling (oder subsidiär Schutzberechtigte) ins Ausland, kann die Zuständigkeit des Jugendwohlfahrtsträgers nicht länger auf § 215a Satz 2 ABGB gestützt werden (weil mit dem Verlassen des Inlandes die Gleichstellung mit österreichischen Staatsangehörigen endet); der nicht mehr zuständige Jugendwohlfahrtsträger ist der Sachwalterschaft zu entheben.

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