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Entscheidungen in Übersicht EÜ94 (RZ 2013, 122)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2013, 122 Heft 5 v. 1.5.2013

§ 4 ASGG, § 1 Abs 4 nö LVBG

Das ASGG begründet mit § 4 eine besondere Zuständigkeitsordnung, die neben der allgemeinen Zuständigkeitsordnung der JN besteht. Die besonderen Gerichtsstände des § 4 Abs 1 Z 1 ASGG sind keine Zwangsgerichtsstände. Sie können neben den in der JN normierten Gerichtsständen (gleichrangig) in Anspruch genommen werden und werden nur durch gesetzliche Zwangsgerichtsstände verdrängt.

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