§ 861 ABGB, § 1165 ABGB
Mit dem Erwerb einer Zeitkarte (Monatskarte, Jahreskarte) wird bereits ein Beförderungsvertrag mit dem Verkehrsunternehmen geschlossen.
Beisatz: Der Begründung eines Beförderungsvertrags durch den Erwerb einer Zeitkarte steht auch deren allfällige Übertragbarkeit nicht entgegen. (T1)