§ 587 ZPO, § 609 ZPO
Wurde die Zuständigkeit des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich vereinbart, so kommt der Schiedsrichtervertrag nach der Schiedsordnung dieser Institution ("Wiener Regeln") zwischen den Schiedsparteien und dem oder den Schiedsrichtern zustande.