vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Strafsachen §§ 57, 58, 287 Abs 1 StGB; §§ 281 Abs 1 Z 9 lit b, 288 Abs 2 Z 3 StPO (RZ 2013/01)

EntscheidungenStrafsachenRZ 2013/01RZ 2013, 39 Heft 2 v. 1.2.2013

§§ 57, 58, 287 Abs 1 StGB

§§ 281 Abs 1 Z 9 lit b, 288 Abs 2 Z 3 StPO:

Nach überwiegender Rechtsprechung und herrschender Meinung wird § 287 StGB als abstraktes Gefährdungsdelikt angesehen, dessen Unrechtstatbestand ausschließlich in der (vorsätzlichen oder fahrlässigen) Versetzung in einen Vollrausch besteht, während die im Vollrausch begangene Tat eine objektive Bedingung der Strafbarkeit mit der Funktion einer die Schuld nicht beeinflussenden Strafbarkeitseinschränkung darstellt. Bei Prüfung der Verjährungsfrage ist - soweit nicht § 287 Abs 1 zweiter Satz StGB anzuwenden ist - auf die Strafdrohung des ersten Satzes dieser Bestimmung abzustellen und nicht auf jene für die im Vollrausch begangene Tat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!