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Entscheidungen in Übersicht EÜ22 (RZ 2013, 37)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2013, 37 Heft 2 v. 1.2.2013

§ 261 ZPO, § 543 ZPO, § 105 Abs 4 ArbVG

Gemäß § 105 Abs 4 ArbVG verspätete Klagen zur Anfechtung einer Kündigung sind analog § 543 ZPO zurückzuweisen. Die Einhaltung der Frist ist daher als besondere Prozessvoraussetzung anzusehen. Wird über diese nicht abgesondert verhandelt, ist der die Prozesseinrede abweisende Beschluss, auch wenn er entgegen § 261 ZPO besonders ausgefertigt wurde, nicht abgesondert anfechtbar.

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