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Zivilsachen §§ 291a, 291b EO; §§ 199 f IO (RZ 2013/24)

EntscheidungenZivilsachenRZ 2013/24RZ 2013, 287 Heft 12 v. 15.12.2013

§§ 291a, 291b EO

§§ 199 f IO:

Wenn auch der Konkurs auf Grund der Einleitung eines Abschöpfungsverfahrens aufgehoben wird, kann weiterhin für fällige Unterhaltsrückstände auf die Unterhaltssondermasse aus der Differenz der Beträge nach § 291a und § 291b EO Exekution geführt werden.

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