vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungen in Übersicht EÜ256 (RZ 2013, 284)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2013, 284 Heft 12 v. 15.12.2013

§ 857 ABGB

Voraussetzung für die Anwendung des § 857 ABGB ist das Vorliegen einer Scheidewand, das heißt, es muss sich um eine grenzüberschreitende Abgrenzung handeln. Nur in einem solchen Fall oder wenn unklar ist, auf welchem Grundstück die Abgrenzung errichtet ist, kann sich überhaupt die Frage stellen, ob Mit- oder Alleineigentum an der Grenzanlage zu vermuten ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!